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Petition: Keine Benachteiligung für HARTZ IV EmpfängerInnen - ein Vermittlungsgutschein für alle
Mit dem 2002 in das Sozialgesetzbuch aufgenommenen Vermittlungsgutschein seiner Arbeitsagentur oder seines Jobcenters kann ein Arbeitsuchender/eine Arbeitsuchende das Erfolgshonorar der privaten Arbeitsvermittlung bezahlen, der ihm/ihr einen neuen Arbeitsplatz vermittelt hat.
In der Umsetzung gibt es vielfältige Probleme, ganz besonders für die über vier Millionen HARTZ IV - EmpfängerInnen. Diese haben anders als die Arbeitslosengeld I - EmpfängerInnen keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung der Vermittlung in Beschäftigung. Sie sind von Wohlwollen oder Willkür ihres Jobcenters abhängig. Das Ganze heißt dann pflichtgemäßes Ermessen für eine differenzierte Förderleistung. Und wenn die Arbeitslosen auf die Förderung bestehen, wird sanktioniert oder mit einer Arbeitsgelegenheit (früher 1€ - Job) beglückt.
Frau Bundesministerin Nahles wir fordern Sie hiermit auf, die
HARTZ - IV-EmpfängerInnen den Arbeitsuchenden mit Arbeitslosengeld I
gleichzustellen und dafür zu sorgen, dass die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle den Wert erfährt, den sie tatsächlich darstellt. Bitte erweitern Sie den § 45 Absatz 4 SGB III dahingehend, dass auch ALG II EmpfängerInnen einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben.
Diese Petition wird versendet an:
- Andrea Nahles Bundesministerin für Arbeit und Soziales
hier geht es zur Petition: hier
Darum unterschreiben Menschen:
Der für die auszahlende Institution kostenneutrale Vermittlungsgutschein, soll gerade die ärmsten Arbeitsuchenden finanziell in die Lage versetzen, einen privaten Arbeitsberater mit der Arbeitssuche zu beauftragen. Dies ist keine einfache Aufgabe, da die Jobsuche zuvor bereits ergebnislos war. Es handelt sich nicht um eine Geldverschwendung sondern um die selbstverständliche Erweiterung der Optionen. Ohne Erfolg gibt es keine Auszahlung, die Jobcenter sparen selbst bei Auszahlung, der Arbeitsuchende profitiert individuell und die Gesellschaft gewinnt. Ein Mensch mehr aus der frustrierenden Perspektivlosigkeit der Langzeitarbeitslosigkeit herausgerissen.
Es gibt keinen sachlichen Grund den erfolgsabhängigen AVGS nicht gleich bei Bewilligung des ALG 2 jedem einzelnen Arbeitssuchenden auszuhändigen, selbst die bei ALG 1 Empfängern oft eingebaute 6 Wochensperre ist obsolet, der ALG II Empfänger muss nicht unter Beweis stellen das er ein Problem auf dem Arbeitsmarkt hat. Der Gutschein stellt an sich keinerlei Wert dar. Es ist viel aufwendiger in jedem einzelnen Fall abzuwägen, zu entscheiden, zu diskutieren... es darf keine Hindernisse und Erschwernisse auf dem Weg zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geben – schon gar nicht für Langzeitarbeitslose. Die 2. Rate des AVGS für ALG 2 Empfänger sollte im Übrigen verdoppelt werden, und eine dritte Rate von 2.000 Euro sollte nach 12 Monaten hinzugelegt werden. In Großstädten spart das Jobcenter nach 6 Monaten erfolgreicher Vermittlung bereits im Schnitt 7.800 Euro ein, der PAV erhält jedoch nur 2.000 Euro, auch wenn das Arbeitsverhältnis unter Umständen bis zur Rente hält und das Jobcenter Zehntausende Euro eingespart hat. Gerade viele Menschen mit Problemen (Lese- Rechtschreibschwäche, Depressionen... betrifft immer mehr Bürger in Deutschland) trauen sich nicht den AVGS zu bantragen, somit bleiben oft gerade die Bedürftigsten aussen vor. Das kann nicht eine gute Regel sein.
Jochen Geis, Deutschland
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