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Studie der Agentur für Arbeit legt Stärken der privaten Arbeitsvermittlung dar

Grafik: Obwohl die Bezieher von ALG I und ALG II durch die Folgen der Pandemie konstant hoch sind, werden immer weniger Vermittlungsgutscheine für die Arbeitsvermittlung an die Arbeitsuchenden abgegeben. Waren es 2013 noch über 10% der Arbeitsuchenden die einen AVGS MPAV erhalten haben, so waren es in den letzten Jahren bei 2,6 Mio. Kunden BA / Jobcenter unter 50.000 Vermittlungsgutscheinen, lediglich va.. 1,8% Den privaten Arbeitsvermittlern gelang eine durchschnittliche Vermittlungsquote von 13%, in Agentur und Jobcentern liegt die Quote bei 3% (Quelle Forschungsbericht herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit)
Jochen Geis
Der feine Unterschied: Arbeitslosengeldempfänger und Empfängerinnen können den Vermittlungsgutschein online bestellen, Bürgergeldempfänger dürfen den Vermittlungsgutschein (online) beantragen
2023 gab es im Schnitt nur noch 810.000 Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I. Diese Gruppe hat einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein MPAV und diese Gruppe sollte diesen Rechtsanspruch auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Nach 6 Wochen ALG I Leistung besteht Rechtsanspruch, dass ist in der Regel in etwa mit dem Erhalt des Leistungsbescheides. Die Arbeitslosen selbst haben es in der Hand diese Statistik umzukehren indem sie hunderttausende Vermittlungsgutscheine beantragen. Die Gutscheine müssen ausgegeben werden, leider fehlt es an Information, die meisten haben immer noch nie gehört von dem Gutschein.
Vorschlag: Mit dem Leistungsbescheid sollte eigentlich direkt der Vermittlungsgutschein ausgehändigt werden, ein Rechtsanspruch besteht eh, was spricht dagegen?
Bei den Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld sieht es etwas anders aus. Diese können den Gutschein ebenfalls beantragen, bekommen ihn aber nicht zu 100% ausgestellt, es gibt keinen Rechtsanspruch, der AVGS MPAV ist eine Kannleistung. Allerdings spricht nicht viel gegen Unterstützung bei der Jobsuche. Tatsächlich gibt es einzelne private Arbeitsvermittler mit 30% Quote. Wenn nur noch so wenige AVGS auf dem Markt sind, muss man sich doppelt bemühen. Allerdings dünnt das Gewerbe aus, da die Mitarbeiter der Behörden mit ihrer Vergabepraxis die privaten Arbeitsvermittler in die Pleite drängen. Viele privaten Arbeitsvermittler bieten inzwischen Bewerbungstraining an (Jobcoaching) ca. 1 Millionen Leistungsempfänger werden über 6 Monate teils ausgelagert. Die "privaten Jobcenter" betreuen die Kunden der Jobcenter und kümmern sich um alle möglichen Fragen, auch um den Lebenslauf, die Kommunikation mit den Jobcentern usw. veranstalten Jobdating Events und machen ebenfalls Vermittlungen, insgesamt mit ähnlichem Ergebnis wie die Behörden wird gemutmaßt.
2023 gab es bislang durchschnittlich 3,91 Mio Bürgergeldempfänger, hier liegt eindeutig der Hund begraben. Diese Zahl sollte eigentlich mindestens halbiert werden durch Vermittlung in Arbeit in Kombination mit berufliche Trainings und Qualifizierungen und Abwanderung.
2013 wurden 332.000 Vermittlungsgutscheine ausgegeben, 2020 nur noch 46.600 entsprechend wenig konnten die privaten Arbeitsvermittler vermitteln, 2013 wurden fast so viele Vermittlungsgutscheine eingelöst wie sie 2023 ausgegeben wurden, ein völlig falscher Trend angesichts der Probleme auf dem Arbeitsmarkt, die Unternehmen suchen händeringend Mitarbeiterinnen, die Kunden der Jobcenter werden massenhaft in Bewerbungstraining dem Arbeitsmarkt entzogen und die privaten Arbeitsvermittler gehen reihenweise pleite. Irgendetwas läuft komplett aus dem Ruder.
Der von der Bundesagentur herausgegebene Forschungsbericht zur abgebildeten Grafik,
"Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit stellt Informationen zur Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen bereit. Abbildung 1 zeigt den Bestand arbeitslos gemeldeter Personen im Jahresdurchschnitt sowie die Anzahl der ausgegebenen Vermittlungsgutscheine (ohne Daten der zkT) im Zeitraum von 2013 bis 2020. Im gesamten Zeitraum ist die Anzahl der von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern ausgegebenen Gutscheine auf niedrigem Niveau und rückläufig. Abbildung 2 zeigt, dass auch die Anzahl der eingelösten Vermittlungsgutscheine (d.h. mit bewilligter 1. Rate) niedrig und rückläufig ist. Wurden 2013 noch insgesamt knapp 42.800 Vermittlungsgutscheine eingelöst, waren es 2020 nur noch insgesamt rund 6.900. Davon wurden knapp 6.100 bei Agenturen für Arbeit und Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen geführt werden, eingelöst. Dies entspricht bei rund 46.700 ausgegebenen Vermittlungsgutscheinen einer Einlösungsquote (der privaten Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler d.A.) von etwa 13 Prozent. Zum Vergleich: Gemäß der Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 232.000 Personen von den Jobcentern und Agenturen für Arbeit in geförderte oder ungeförderte versicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. Der Anteil der mit Gutschein aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse betrug – gemessen an diesen durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit vermittelten Jobs – im Jahr 2020 rund 3 Prozent."
Auch hier gilt ein feiner Unterschied, es wird mit zweierlei Maß gemessen: Vermittelt ist nicht gleich Vermittelt
Ergänzen möchte ich hier einen weiteren unbeachteten Fakt:
- als vermittelt gilt für die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit / Jobcenter wenn jemand einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat (gleichgültig ob er tatsächlich diese Arbeit aufnimmt)
- in Bezug auf die privaten Arbeitsvermittler wird ein strengeres Maß angelegt: als vermittelt gilt wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt und mindestens 6 Wochen in dem Unternehmen verbleibt, in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verbleibt. Da der Arbeitsvermittler auf die gesamte Summe des Vermittlungsgutscheines angewiesen ist muss er sogar so gut vermitteln, das die vermittelte Person und das Unternehmen ein halbes Jahr gut miteinander auskommen. Oft dauern die Beschäftigungsverhältnisse viele Jahre und gehen nicht selten bis in die Rente. Die Arbeitsvermittlerin rechnet sich also für die Gesellschaft und die Agentur/Jobcenter. Der Gutschein für den Arbeitsvermittler ist der einzige auf den es teilweise Rechtsanspruch gibt,
- der Marktpreis für eine Direktvermittlung einer gesuchten Fachkraft liegt bei 25% eines Bruttojahresgehaltes, die zertifizierten Vermittler konzentrieren sich auf die Klientel die echte Hilfe benötigt und durch den Gutschein der Agentur /des Jobcenters in die Lage versetzt werden diese professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für diese Kräfte sind die Unternehmen selten bereit eine Vermittlungsgebühr zu zahlen. Bei einer Privatisierung des Marktes fallen die die Hilfe benötigen durchs Gitter, daher müssen dringend mehr Gutscheine ausgegeben werden.
Sein "Gehalt bekommt der private Arbeitsvermittler aber erst voll ausgezahlt in einer zweiten Rate wenn die Person 6 Monate in Arbeit ist. In Anbetracht der Abbrecherquote in den ersten 6 Wochen wäre die Quote der privaten Arbeitsvermittler eher doppelt so hoch einzuschätzen, es gibt extreme, einzelne Bewerber die unterschreiben 15 Arbeitsverträge und hören gleich wieder auf, bis sie irgendwann, irgendwo bleiben oder auch nicht. Nach dem Maßstab der Ämter wäre diese Person 15 mal vermittelt worden, nach dem Maßstab der privaten Arbeitsvermittler gilt diese Person nicht als vermittelt.
Dennoch sind nicht die privaten Arbeitsvermittler diejenigen die mit Vermittlungsgutscheinen zugeschüttet werden sondern es sind die Bewerbungstraininganbieter bei denen die Arbeitsuchenden für 6 Monate geparkt oder ausgelagert werden.
Der Name der Agentur für Arbeit und der Jobcenter dreht sich um den Begriff der Arbeit, leider spricht die Vergabepraxis der Gutscheine eine völlig andere Sprache. Die Kunden werden ausgelagert an private Agenturen und verschwinden aus den Statistiken ohne zu Arbeiten.
Was tun?
Die Studie der Agentur für Arbeit legt Stärken der privaten Arbeitsvermittlung dar, die privaten Arbeitsvermittler werden in der Praxis aber schlicht übergangen es werden kaum noch Vermittlungsgutscheine für die Arbeitsvermittlung ausgegeben, natürlich ist ein Vermittler der erfolgsabhängig bezahlt wird viel stärker motiviert, er muss schlicht vermitteln. Und er muss gut vermitteln, die Arbeitsuchenden müssen wenigstens 6 Monate im Job bleiben, sonst gibt es nicht die volle Summe in der Auszahlung. Es müssen mindestens 250.000 Vermittlungsgutscheine für die Arbeitsvermittlung ausgegeben werden, es sind nicht einmal 50.000 seit 2020. Neben der nun in den Fokus gerückten echten beruflichen Qualifikation der Erwerbslosen bleibt die private Arbeitsvermittlung das intelligenteste und kostenneutrale Instrument.
Der Markt reagiert inzwischen, es werden inzwischen Stellen als Reinigungskräfte, Koch und in weiteren Bereichen in Direktvermittlung auf Kosten der verzweifelten Unternehmen vermittelt aber das ist nicht der Weg. Weil nur wenige Unternehmen diesen Schritt machen können, profitieren nur wenige Unternehmen von der Notlage. Ein Bewerber mit dem Vermittlungsgutschein kann jedem Unternehmen vorgestellt werden, ein großer Vorteil für die Arbeitsuchenden. Eigentlich sollte jeder Arbeitslose einen solchen Vermittlungsgutschein haben.
Was tun? – Ein strategischer Maßnahmenkatalog
1. Vermittlungsgutscheine wieder zum Standardinstrument machen
Die Zahlen sind eindeutig:
- 2013: über 10 % der Arbeitsuchenden erhielten einen AVGS‑MPAV
- 2020–2023: unter 50.000 Gutscheine bei 2,6 Mio. Kunden → 1,8 %
Das ist ein systemischer Fehler.
Forderung: Mindestens 250.000 Vermittlungsgutscheine pro Jahr müssen ausgegeben werden, um die Vermittlungsleistung privater Arbeitsvermittler wieder zu aktivieren.
2. Rechtsanspruch für ALG‑I‑Empfänger konsequent umsetzen
ALG‑I‑Empfänger haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein – nach 6 Wochen Leistungsbezug.
Doch:
- Viele wissen es nicht
- Viele bekommen ihn nicht automatisch
- Viele Jobcenter/Agenturen informieren nicht aktiv
Forderung: Der Vermittlungsgutschein muss automatisch mit dem Leistungsbescheid verschickt werden. Das ist rechtlich möglich und organisatorisch trivial.
3. Bürgergeldempfänger nicht länger benachteiligen
Für Bürgergeldempfänger ist der AVGS‑MPAV eine Kannleistung. In der Praxis bedeutet das: Sie bekommen ihn kaum.
Dabei zeigt die Studie:
- Private Vermittler: 13 % Vermittlungsquote
- Jobcenter/Agenturen: 3 %
Forderung: Der AVGS‑MPAV muss auch im SGB II zum Regelinstrument werden – nicht zur Ausnahme.
4. Fehlanreize bei Maßnahmen korrigieren
Aktuell werden Hunderttausende Menschen in Maßnahmen „geparkt“:
- 1,12 Mio. Menschen in Maßnahmen (2023/24)
- 268.000 in Fremdförderung (Juni 2024)
Diese Maßnahmen:
- entlasten die Statistik
- aber führen selten zu Beschäftigung
- und verdrängen private Vermittler
Forderung: Maßnahmen dürfen nicht länger als Ersatz für echte Vermittlung dienen. Es braucht eine Quote für Vermittlung statt Betreuung.
5. Erfolgsabhängige Vergütung stärken statt schwächen
Private Vermittler werden nur bezahlt, wenn:
- ein Arbeitsvertrag unterschrieben wird
- und die Person mindestens 6 Wochen bleibt
- die zweite Rate gibt es erst nach 6 Monaten
Jobcenter dagegen zählen schon:
- „vermittelt“, wenn ein Vertrag unterschrieben wird
- selbst wenn die Person nie erscheint
Forderung: Die BA muss einheitliche Vermittlungsdefinitionen einführen. Gleiche Regeln für alle – gleiche Statistik.
6. Unternehmen entlasten, nicht belasten
Weil kaum noch AVGS ausgegeben werden, müssen Unternehmen zunehmend:
- selbst Vermittlungsgebühren zahlen
- selbst Recruiting übernehmen
- selbst Personal suchen
Das ist teuer und ineffizient.
Forderung: Der AVGS‑MPAV muss wieder das sein, was er war: Ein kostenfreies Matching‑Instrument für Unternehmen und Arbeitsuchende.
7. Politische Verantwortung klären
Die Zahlen sind eindeutig und stammen aus offiziellen Quellen:
- Rückgang der Gutscheine seit 2013
- Vermittlungsquote privater Vermittler 13 %
- Vermittlungsquote Jobcenter 3 %
Forderung: Bundesarbeitsminister, Bundesfinanzminister, Bundeswirtschaftsminister und die Länder müssen:
- die Vergabepraxis korrigieren
- die private Vermittlung stärken
- Fehlanreize bei Maßnahmen abbauen
- die Jobcenter auf Vermittlung statt Verwaltung ausrichten
8. Arbeitslose selbst können aktiv werden
Arbeitslose können den Trend selbst beeinflussen:
- ALG‑I‑Empfänger: Rechtsanspruch nutzen
- Bürgergeldempfänger: AVGS aktiv beantragen
- Nicht in Maßnahmen „parken“ lassen, wenn Vermittlung gewünscht ist
- Private Vermittler gezielt ansprechen
Je mehr Menschen den Gutschein beantragen, desto mehr müssen die Behörden ihn ausgeben.
Fazit
Die Studie der BA zeigt klar: Private Arbeitsvermittler sind effizienter, erfolgreicher und kostengünstiger als Maßnahmen. Trotzdem werden sie systematisch aus dem Markt gedrängt.
Die Lösung ist nicht kompliziert:
- Mehr Vermittlungsgutscheine
- Weniger Maßnahmenparken
- Faire Statistik
- Gleichbehandlung
- Politische Kurskorrektur
Bundesarbeitsminister, Bundesfinanzminister, Bundeswirtschaftsminister sollten gegenlenken. Die Minister der Länder sollten gegenlenken. Die Arbeitslosen sollten massenhaft den Vermittlungsgutschein beantragen und sich nicht in Maßnahmen stecken lassen, wenn sie denn Unterstützung bei ihrer Jobsuche haben möchten.
https://www.nrwjobboerse.de/arbeitsvermittlung-geis/
Quellen:
Studie der Bundesagentur https://doku.iab.de/forschungsbericht/2022/fb0622.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-verm...
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deu...
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1377/umfrage/leistungsemp...
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leistungsemp...
https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsgutschein
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