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Bürgerbegehren: Vorprüfung statt teure Gutachten
269 direkt-demokratische Initiativen in NRW für unzulässig erklärt
Zum 269. Mal ist gestern in NRW ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden. Betroffen war diesmal ein Begehren gegen die Übertragung der städtischen Abwasserbeseitigung auf den Ruhrverband. 3.334 Bürgerinnen und Bürger hatten sich in die Unterschriftenlisten eingetragen. Gestern Abend hat der Stadtrat das Bürgerbegehren aus formalen Gründen gestoppt. Nach Meinung der Stadt enthält die die Begründung des Begehrens sachliche Fehler, weshalb die Initiative nicht zugelassen werden könne. Die Stadt hatte ihre Haltung von zwei Rechtsgutachten untermauern lassen.
„Die Kommunen lassen sich immer wieder teure Rechtsgutachten zu Bürgerbegehren anfertigen. Das Geld könnte man sich sparen, wenn Bürgerbegehren vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft würden und nicht erst nach Einreichung der Unterschriften", sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“.
Eine Vorprüfung von Bürgerbegehren gibt es bereits in Berlin und Thüringen. In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Hauptausschuss des Rates oder Kreistages die Zulässigkeit des eigenen Bürgerbegehrens zusichern zu lassen. „Damit wird verhindert, dass Bürgerbegehren aus nichtigen Gründen ins Leere laufen und engagierte Bürger frustriert werden“, erklärt Trennheuser den Sinn dieser Verfahrensweise.
Gründe für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren gibt es in NRW einige. So wird ein Bürgerbegehren gestoppt, wenn es sich gegen Großprojekte wie Kraftwerke, Flughafen- oder Hafenausbauten richtet, da diese Themen generell vom Bürgerentscheid ausgeschlossen sind. Unzulässig kann ein Bürgerbegehren auch aufgrund einer formal falschen Fragestellung sein, wenn etwa nicht deutlich wird, wie eine Kommune verfahren soll, wenn das betreffende Bürgerbegehren erfolgreich ist. Ein häufiger Grund, der jetzt auch in Schmallenberg zum Genickbruch für das Bürgerbegehren führte, sind Fehler in der Begründung, in der die Initiatoren von Bürgerbegehren die Argumente für ihr Begehren darlegen. Nicht für zulässig erklärt werden natürlich Begehren, die nicht genügend Unterschriften einreichen.
In Nordrhein-Westfalen hat Mehr Demokratie seit Einführung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene vor 23 Jahren 744 Bürgerbegehren gezählt. Der Anteil unzulässiger Begehren liegt bei 36 Prozent. „Das ist viel zu viel. Eine Vorprüfung könnte diesen Anteil verkleinern. CDU und FDP sollten dieses Problem in ihren Koalitionsverhandlungen berücksichtigen und eine Lösung suchen“, fordert Trennheuser.
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