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Köln ist bei den Corona Erkrankungen bei einem Wert von über 200!

Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 201,8
Aktuell sind 2.601 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert
Die Inzidenzzahl liegt bei 201,8 (Quelle: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen). Dies ist die Anzahl der Personen, die sich in Köln durchschnittlich je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen mit Corona infiziert haben. Grenzwerte für Einschränkungen im öffentlichen Leben sind bereits bei 35 und 50 Personen pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohnern erreicht.

Mit Stand vom 29. Oktober 2020 gibt es 209 Indexfälle an Schulen und Kitas. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Donnerstag, 29. Oktober 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 10.047. (Vortag: 9.663) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 201,8.
 
227 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 42 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurde eine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet: ein 74-jähriger Kölner mit mehreren Vorerkrankungen. Bislang sind damit 151 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.601 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.
 
Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.
 
Stadt weitet Quarantänepflicht aus
Symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und dürfen die Wohnung so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Diese Ausweitung der Quarantänepflicht ordnet die Stadt Köln im Rahmen einer Allgemeinverfügung an, die ab dem heutigen Donnerstag gilt.
 
Wer positiv getestet worden ist, ist verpflichtet, die häusliche Quarantäne weiterhin einzuhalten, auch ohne dass sich das Gesundheitsamt meldet. Aufgrund des hohen Corona-Fallaufkommens kann es etwas dauern, bis Infizierte kontaktiert werden. Häusliche Quarantäne bedeutet, dass positiv auf das Corona-Virus getestete Personen zu Hause bleiben müssen. Sie dürfen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, nicht einkaufen, nicht zur Arbeit oder zur Schule gehen und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Kölnerinnen und Kölner, die über ein positives Corona-Testergebnis verfügen, können sich auf der folgenden Seite über die weiteren Schritte informieren: https://www.stadt-koeln.de/artikel/70446/index.html .
 
 
Aktuelle Regelungen in Köln
- Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Stadt Köln lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu (E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de). Dann gilt drinnen eine Grenze von maximal 250 Teilnehmenden, draußen von 500 Teilnehmenden. Die Regelung, dass die zulässige Teilnehmerzahl zusätzlich auf ein Fünftel der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes beschränkt wird, gilt nicht mehr.
- Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr, darüber hinaus gilt an Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) ein Verkaufsverbot von Alkohol an Hotspots.
- Von 22 bis 6 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
- Im öffentlichen Raum dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
- In den öffentlichen Bereichen des Kölner Stadtgebiets, in denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Insbesondere gilt diese Verpflichtung in sämtlichen Fußgängerzonen, in Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.
- Im Einzelhandel gilt: zehn Quadratmeter pro Kunde.
- Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Auch hier erscheint eine Begrenzung auf maximal zehn Personen sinnvoll.
 
Corona-Testzentren
In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Eine Übersicht ist unter https://cms-internet.verwaltung.stadtkoeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/corona-virus/index.html abrufbar.
Das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt steht aus Kapazitätsgründen nur Reiserückkehrern aus Risikogebieten und Personen, die eine rote Warnmeldung über die Corona-Warn-App erhalten haben, offen. Des Weiteren können sich dort Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur testen lassen – dies jedoch nur, wenn sie Kontaktperson der Kategorie 1 zu einem laborbestätigten und dem Gesundheitsamt Köln gemeldeten Corona-Virus-Fall sind. Weitere Informationen sind unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/infektionsschutz-zentrum-im-gesundheitsamt abrufbar.
 
Auch an Halloween und St. Martin unnötige Kontakte vermeiden
Das Gesundheitsamt ruft auf, an Halloween und an St. Martin nicht an Türen zu klingeln, um Süßigkeiten zu sammeln, wie es Brauch ist. So könnten eventuelle Infektionen weiterverbreitet werden, da Kontaktnachverfolgungen für das Gesundheitsamt im Corona-Infektionsfall kaum möglich sind.
 
Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster
Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.
 
Notbetrieb im Kundenzentrum Kalk
Das Kundenzentrum Kalk kann wegen zwei Infektionsfällen und mehreren krankheitsbedingten Ausfällen derzeit nur einen Notbetrieb aufrechterhalten. Alle Termine für diese Woche mussten abgesagt werden, nur der Informationsschalter, an dem auch Ausweisdokumente abgeholt werden können, ist besetzt. Bürgerinnen und Bürger mit einem dringenden Anliegen können auf jedes andere Kundenzentrum ausweichen. Voraussichtlich ab dem kommenden Montag wird in Kalk wieder ein Regelbetrieb möglich sein.
 
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar
Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221/221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.
 
Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.
 
Die aktuelle Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist abrufbar unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-16_coronaschvo_ab_17.10.2020_lesefassung.pdf .
 
 

 

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