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Minijob: Mindestlohn steigt, Verdienstgrenze steigt zeitgleich
Damit vor allem die vielen KMU nicht soviel hin und her rechnen, nei disponieren müssen ist es so geregelt:
Faustregel:
Ein Minijobber, eine Minijobberin soll 10 Stunden in der Woche arbeiten können.
Nach dieser Formel wird dann die Verdienstgrenze automatisch angepaßt.
Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro gerundet.
Das heißt für die Erhöhung am 1.1.2024, wenn es bei dem von Kommission beschlossenen Wert bleibt:
12,41 € Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 538 € im Monat.
Der 520-€-Job wird dann also zum 538-€-Job.
Entsprechend für die geplante Erhöhung zum 1.1.2025:
12,82 € Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 556 € im Monat.
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