veröffentlicht von admin am Sa, 06/09/2012 - 17:30
J. Geis
Wie die Gewerkschaft NGG vermeldet, können sich die insgesamt ca. 16.650 Beschäftigten in der kölner Gastronomie ab dem kommenden Jahr auf einen Mindestlohn in der Branche freuen!
So gibt es eine erste Lohnerhöhung um 3,1% ab Juni 2012, weshalb des wichtig ist die Gehaltsabrechnung diesbezüglich zu kontrollieren. Im nächsten Jahr folgen dann nochmals 3,1% Erhöhung und der Mindestlohn von 8,50% für die Beschäftigten in der Gastronomie.
Der Mindestlohn gilt somit für Beschäftigte in Hotels, Restaurants, Gaststätten und Biergärten.