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Porz Zentrum

Es gibt ein gültiges  Konzept, das nach jahrelangen Streitereien quasi einvernehmlich in Porz war, beschloßen vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010:
- der Platz bleibt Platz
- die Karlstr. wird entwickelt (Stadtgarten und hochwertige Bebauung)
- Porz Zentrum wächst in die Fläche / Breite, die städtischen Grundstücke nördlich der Fußgängerzone werden städtebaulich berücksichtigt und entwickelt. Porz soll eine lebenswerte Stadt werden, mehr Grün, mehr Flanieren, mehr hochwertig, mehr Aufenthaltsqualität, bessere Luft, mehr Kultur und Freizeitangebote.
Stattdessen wird aktuell der gegenteilige Plan, Porz Zentrum konzentriert sich durch Verdichtung diskutiert. Jetzt wo das Kaufhaus auch der Stadt gehört, einer Umsetzung nichts mehr im Wege steht, gelten andere Regelon und der Platz soll nun doch bebaut werden.
Wer hat Einfluß auf die Planer genommen? Warum kann die Verwaltung einfach einen Ratsbeschluß ignorieren?
Zentrum ist mehr als Verkaufsfläche.

 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/4.pdf

Die Stadt Köln empfiehlt in dem Konzept in Bezug auf den Platz:
"Planungs- und Handlungsempfehlungen:
– (2.1) Kurzfristig: Vermarktung des städtischen Baugrundstücks
Hauptstraße nach Abklärung der Bindungen an das Tiefgaragenbauwerk und Realisierung
einer teilweisen Überbauung der Tiefgarage unter Einbeziehung des noch vorhandenen Reisebüro-
Pavillons nach Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs. Der Wettbewerb soll die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Gestaltung eines qualitätsvollen Platzes mit Aufenthaltsqualität;
b) Bebauung mit Nutzung für Einzelhandel und Gastronomie sowie Praxen und gegebenenfalls Wohnen;
c) Einbeziehung der Wegeverbindungen über Bahnhofstraße
und Brücke / Bezirksrathaus bis zum Rhein

(2.2) Kurzfristig: Planung und Realisierung einer neuen Geschäftshausbebauung auf dem derzeitigen städtischen Parkplatz an der Mühlenstraße (früher: Busbahnhof) mit neuen Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss und Büro- und/oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen. Es ist eine Tiefgarage auf dem Grundstück einzuplanen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Straße an die KVB-Trasse verlegt werden kann bzw. eine Verkehrsberuhigung der Mühlenstraße möglich ist. – (2.3) Kurzfristig: Planung und Realisierung einer neuen Wohnhausbebauung nach Änderung des gültigen Bebauungsplans (mit Festsetzung Mehrzweckhalle) auf dem Grundstück Philipp-Reis-Straße, Ecke Friedrichstraße (vgl. Ziffer 1.1). –
(2.4) Kurzfristig: Unterstützung von Optimierungs-und Ausbaumaßnahmen im Warenhaus an der Josefstraße (Erweiterungen des Erdgeschosses zum Friedrich-Ebert-Platz und zur Wilhelmstraße, Verbesserung der Querungsmöglichkeit, Aufwertung der Fassadengestaltung, Nutzung der brachliegenden Obergeschosse u.ä.).

– (2.5) Kurzfristig: Unterstützung von örtlichen Zusammenschlüssen
von Geschäftsinhabern und Eigentümern
im Bezirkszentrum Porz zur Verbesserung des Standortmarketings, der Funktionalität (z.B. durch Zusammenlegung von kleinen Ladenlokalen) und des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums sowie Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen zur Bildung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft entsprechend dem Gesetz über Immobilien-und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) von Juni 2008.

In Bezug auf Grün:
4.2 Entwicklungsziele
Ausgehend von den vorgenannten Rahmenbedingungen sind zur Aufwertung des Planungsgebietes folgende Entwicklungsziele
für Porz-Mitte wesentlich:
– Erhaltung und Aufwertung bestehender öffentlicher Grünflächen, Plätze und urbaner Freiräume einschließlich
ihrer Aufenthaltsfunktion insbesondere des Friedrich-Ebert-Platzes und des Porzer Rheinboulevards;
– Schaffung neuer öffentlicher Grünflächen mit guter Aufenthaltsfunktion zur Reduzierung der Defizitsituation;
– Verbesserung der Durchgrünung bestehender und geplanter Wohnbereiche und Vernetzung mit vorhandenen
Grün- und Freiräumen.

4.3 Grün und Freiraumplanung
Um die Defizite an Grün- und Spielflächen in Porz-Mitte zu reduzieren, Freiräume besser zu vernetzen und das Planungsgebiet mit dem Bezirkszentrum insgesamt attraktiver zu gestalten wird die Planung und Durchführung folgender Maßnahmen (vgl. auch Karte 3/ Freiraum und Fußwegekonzept im Anhang) vorgeschlagen

Neue öffentliche Grünfläche „Porzer Stadtgarten“
 
An der Karlstraße wird das heutige Straßenbegleitgrün auf insgesamt ca. 6.500 qm nach Norden auf die mittelfristig
freiwerdende Schulfläche mit altem Baumbestand zu einer neuen öffentlichen Grünfläche (Arbeitstitel: „Porzer Stadtgarten“) erweitert und mit einem Spielbereich
für Kinder und Jugendliche, sowie ggf. auch Angeboten für Senioren, von ca. 2.000 qm angelegt. Begegnungs- und Ruhebereiche sollten durch ansprechende
Möblierung gestaltet werden. Bei der Errichtung neuer randlicher Wohnbebauung an der Josefstraße ist zu prüfen, ob ein Gastronomiebetrieb mit bewirtschafteter Außenfläche integriert werden kann, der die Aufenthaltsqualität der Grünfläche abrundet. Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer zwischen Hauptstraße, Bergerstraße und Josefstraße haben die Durchlässigkeit des Blockes zu gewährleisten. Der neue „Porzer Stadtgarten“ wird über eine klar erkennbare direkte Wegeführung mit der Erholungszone Rheinufer verbunden. Die Planung ist mit einem städtebaulichen Wettbewerb zu qualifizieren. Neben der Reduzierung des Gründefizits trägt diese Projekt wesentlich zur Schaffung eines qualitätsvollen neuen Wohnstandorts bei (vgl. Kapitel 1.4), der seinerseits besonders durch den vorhandenen und weitgehend zu berücksichtigenden Baumbestand des heutigen Schulareals geprägt wird."

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