Sie sind hier
Riesa: Grundrechte der Gegendemonstranten verletzt?
In Riesa findet aktuell der Bundesparteitag der AfD statt. Die AfD ist laut Umfragen aktuell die zweitstärkste Partei, nach einem Gespräch zwischen dem reichsten Mann der Welt Elon Musk und Spitzenkandidatin der AfD Alice Weidel schlagen allerdings die Emotionen hoch. Frau Weidel hat grundfalsch Hitler als einen Linken, als einen Kommunisten bezeichnet. Hitler war tatsächlich ein fanatische Antikommunist. Kommunisten waren die ersten Opfer der Nazis.
AfD und Gegendemonstranten beklagen jeweils im Umfeld des Bundesparteitages der AfD in ihren Rechten beschränkt worden zu sein. Die Rechte der AfD jedenfalls wurden offensichtlich von der Polizei durchgesetzt gegen starken Widerstand, der Parteitag findet statt. Aus den Reihen der Gegendemonstranten haben sich zwischenzeitig eine ganze Reihe von Teilnehmern gemeldet und von einem brutalen Vorgehen der Polizei gesprochen. So soll unter anderem ein Abgeordneter des sächsischen Landtages der Linken niedergeschlagen worden sein. Der abgeordnete Nam Duy Nguyen hat inzwischen Anzeige erstattet, die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das Kölner Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. setzt sich in Deutschland für die Wahrung der demokratischen Grundrechte ein, insbesondere unter Beobachtung sind die Einschränkungen oder Übergriffe zu Ungunsten von Demotrationsteilnehmern im öffentlichen Raum. Das Grundrechtekommitee hat bereits einen Bericht zu Riesa angekündigt.
Anlässlich des am 11.-12. Januar stattfindenden Bundesparteitags der AfD im sächsischen Riesa sind umfangreiche Proteste angekündigt. Als Grundrechtekomitee werden wir aus diesem Grunde mit mehreren Teams vor Ort in Riesa präsent sein, um zu beobachten und zu dokumentieren, inwieweit die grundrechtlich verbriefte Versammlungsfreiheit nach §8 GG durch Polizei- und Ordnungsbehörden gewährleistet wird.
Schon im Vorfeld sind bereits starke Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu beobachten. So gab die einsatzleitende Polizei Dresden am 8. Januar bekannt, neben der Durchführung von Vorkontrollen bei der Anreise, einen Kontrollbereich einzurichten, in dem die Polizei ohne weiteren Anlass die Identität einer jeden Person feststellen könne.
„Die sächsische Polizei hat vom 10. bis 12. Januar quasi das gesamte Stadtgebiet von Riesa zum polizeilichen Kontrollgebiet erklärt, indem sie anlasslos Personenkontrollen durchführen will. Dies ist ein massiver Grundrechtseingriff in die Versammlungsfreiheit nach §8 GG. Derartige Kontrollen wirken stark abschreckend. Die Einrichtung von Kontrollstellen als solche sind mangels Befugnisnorm zudem unzulässig, sie sind im neuen Versammlungsgesetz von 2024 nicht ausgewiesen, ein Verweis im SächsPVDG ist seit Einführung des neuen Versammlungsgesetzes nicht mehr gültig. Es ist daher jetzt bereits klar, dass die von der Polizei geplanten Identitätsfeststellungen und anschließenden Maßnahmen rechtlich unzulässig sein dürften“, sagt Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee.
Im Anschluss an die Beobachtung kündigt das Komitee einen ausführlichen Bericht an.
Seit 1981 führt das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. regelmäßig Demonstrationsbeobachtungen zum Schutz der Versammlungsfreiheit und ihrer Anwender*innen durch.
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.