Sie sind hier

Stadt macht Ernst gegen E Roller Ärgernis

Erste Kontrollen seit Anfang September 2019

Man wußte es von Anfang an, jedoch werden immer wieder auch künstliche Aufreger gesucht, um von echten Gründen abzulenken, E-Roller sind völlig überflüssig. Die Stadt Köln reagiert nun.
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen auch in Köln E-Tretroller benutzt werden. Das Angebot verschiedener privater Vermietungsfirmen wird von der Bevölkerung tagtäglich angenommen. Auch private E-Tretroller sind immer häufiger im Straßenbild anzutreffen.
Die Freude über das alternative Verkehrsmittel war groß. Leider halten sich die Nutzerinnen und Nutzer nicht alle an die allgemeingültigen Verkehrsregeln. Zu oft werden die Roller verkehrsbehindernd mitten auf Gehwegen abgestellt oder auf besonderen Flächen wie Behindertenparkplätzen, Radwegen, Feuerwehrzufahrten oder Ladezonen.
Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wird zum Schutze aller Verkehrsteilnehmenden nun verstärkt das ordnungsgemäße Abstellen der Roller kontrollieren.

Bereits in den ersten Wochen wurden die Roller nach der Nutzung wild auf Gehwegen, Parks und anderen Flächen abgestellt. Werden Roller in Zukunft so abgestellt, dass eine Verkehrsbehinderung vorliegt, wird dies mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet.
 In diesen Fällen liegt kein Parkverstoß vor:

  • Der abgestellte Roller behindert weder den fließenden Verkehr noch Fußgängerinnen und Fußgänger.
  • Es werden keine Bordsteinkanten oder taktile Elemente für Sehbehinderte und Blinde blockiert oder eingeschränkt.
  • Auf Gehwegen sollte zur Vermeidung von Behinderungen eine Restbreite von 1,50 Metern freigehalten werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass das Mietverhältnis in bestimmten Zonen des Stadtgebietes nicht beendet werden kann. Diese können sich von Zeit zu Zeit, beispielsweise in der Karnevalszeit oder an Silvester, ändern.
Wie jede andere Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt auch die Nutzung von E-Tretrollern § 1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese gibt ständige Rücksichtnahme auf alle anderen, speziell schwächere, Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor.

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer