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Isek: Beirat Porz Mitte
In Porz tagt regelmäßig der "Beirat Porz Mitte", eine Einbindung diverser Interessensgruppen, Bürger, Verbände in die Planungen der Stadt Köln, der "modernen stadt". Insbesondere von Bürgerseite kommen teils sehr ausgefeilte Pläne auf den Tisch. Diese wurden bereits in der Vergangenheit vorgestellt, sind auf youtube zu sehen.
Anstehende Termine:
18.08.2020 17:00 Uhr Bezirksrathaus Porz, Rathaussaal, Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70, 51143 Köln
27.10.2020 17:00 Uh Bezirksrathaus Porz, Matthias-Chlasta Saal (Raum 311), Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70, 51143 Köln
Der Beirat Porz Mitte stellt eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem "Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte" und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicher und bindet die Akteurinnen und Akteure vor Ort in die Beratung ein. Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich.
Telefon: 0221 / 221-27052
Telefax: 0221 / 221-28493
Aufgaben
Der Beirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen aus dem ISEK sowie wichtige Änderungen informiert und hierzu um Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus.
Der Beirat Porz Mitte ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben unberührt.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle
Beirat Porz Mitte
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-27052
Telefax: 0221 / 221-28493
Der Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert.
Name
Partei/Organisation
Art der Mitarbeit
Funktion
Vorsitzender
Amtsleiter / Verwaltung
Vorsitzender
Bürgeramtsleiter
Bezirksbürgermeister
Bezirksbürgermeister Henk van Benthem
CDU/Politik
Beratendes Mitglied
Bezirksbürgermeister
Ratsmitglieder
StEA SPD-Fraktion / Partei
Beratendes Mitglied
StEA CDU-Fraktion / Partei
Beratendes Mitglied
StEA FDP-Fraktion / Partei
Beratendes Mitglied
StEA Fraktion Die Linke / Partei
Beratendes Mitglied
Mitglieder der Bezirksvertretung
FDP / Partei
Beratendes Mitglied
Stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Bezirksfraktions-Vorsitzender CDU / Partei
Beratendes Mitglied
SPD / Partei
Beratendes Mitglied
Bezirksfraktions-Vorsitzender SPD
Vertreter des Bezirksfraktions-Vorsitzenden SPD / Partei
Stellvertretendes Mitglied
Bezirksfraktions-Vorsitzender Die Grünen
Beratendes Mitglied
Vertreterin des Bezirksfraktions-Vorsitzenden Die Grünen / Partei
Stellvertretendes Mitglied
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme
StEA Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / Partei
Beratendes Mitglied
Weitere Teilnehmende
Polizei NRW /Exekutive
Beratendes Mitglied
Polizei NRW / Exekutive
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Bündnis Porz-Mitte / Bürger
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Bündnis Porz-Mitte / Bürger
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Bündnis Porz-Mitte / Bürger
Beratendes Mitglied
Bündnis Porz-Mitte / Bürger
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Bündnis Porz-Mitte / Bürger
Beratendes Mitglied
Bündnis Porz-Mitte / Bürger
Beratendes Mitglied
Bürgerverein Porz-Mitte e.V. / Bürger
Beratendes Mitglied
Bürgerverein Porz-Mitte e.V. / Bürger
Stellvertretendes beratendes Mitglied
City-Center Porz -Centermanagement / Wirtschaft
Beratendes Mitglied
City-Center Porz / Wirtschaft
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Evang. Kirchgemeinde Porz, Gemeindebüro /Religion
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Evang. Kirchgemeinde Porz, Gemeindebüro / Religion
Beratendes Mitglied
Stephan Demmer
Festausschuss Porzer Karneval e.V. / Vereine
Beratendes Mitglied
Holger Harms
Festausschuss Porzer Karneval e.V. / Vereine
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Jonas Pilatus
Grundschule Hauptstraße, GGS / Bildung Stadt
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Industrie- und Handelskammer zu Köln / Wirtschaft
Beratendes Mitglied
Innenstadtgemeinschaft Porz, 2. Vorsitzender / Handel
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Markus Weinkoth
Innenstadtgemeinschaft Porz / Handel
Beratendes Mitglied
Patrick Wiesner
Innenstadtgemeinschaft Porz / Handel
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Leiterin / Soziales
Beratendes Mitglied
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte / Soziales
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Kath. Kirchengemeinde St. Josef, Pfarrbüro / Religion
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Kath. Kirchengemeinde St. Josef, Pfarrbüro / Religion
Beratendes Mitglied
Porzer Handwerk / Handwerk
Beratendes Mitglied
Porzer Handwerk / Handwerk
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Stiftungsratsvorsitzender der Porzer Bürgerstiftung / Oragnisation
Beratendes Mitglied
Dietmar Johannsen
Porzer Bürgerstiftung / Organisation
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Olaf Klömpken
SVK Seniorenvertretung der Stadt Köln / Soziales Stadt
Stellvertretendes beratendes Mitglied
SVK Seniorenvertretung der Stadt Köln / Soziales Stadt
Beratendes Mitglied
Inter Kult Porz e.V. / Migration
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Solibund Porz e.V. / Migration
Beratendes Mitglied
Verein der Freunde und Förderer der Carl-Stamitz-Musikschule e.V. / Kultur
Beratendes Mitglied
Verein der Freunde und Förderer der Carl-Stamitz-Musikschule e.V. / Kultur
Stellvertretendes beratendes Mitglied
Geschäftsordnung des Beirates Porz-Mitte Präambel Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossene Entwicklungskonzept für PorzMitte und der fortgeschriebene Sachstand 2016 desselben, sehen bei der Umsetzung die Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort vor, um einen möglichst hohen Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, welches die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich derzeit in Bearbeitung. Im Rahmen dessen werden Maßnahmen konzipiert, die sich zum einen aus dem Entwicklungskonzept ableiten und zum anderen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. Der Beirat für Porz-Mitte soll gegründet werden, um eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen. Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 22.09.2016 gemäß Empfehlung der Bezirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 15.09.2016 der Einrichtung eines Beirates für Porz-Mitte zugestimmt. 1 - Aufgaben des Beirates (1) Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. (2) Der Beirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und des Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige Änderungen informiert und hierzu um Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus. (3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben unberührt. 2 - Vorsitz Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bürgeramtsleiter von Porz. Die Stellvertretung des Vorsitzenden hat die Vertreterin / der Vertreter des Bürgervereins Porz-Mitte e.V. 2 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte vertretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik angehören: - Bezirksbürgermeister - Stellv. Bezirksbürgermeisterin - Vorsitzende der Bezirksfraktionen - Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten Fraktionen - bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte - Vertreter/in Porzer Handwerk - Vertreter/in Porzer Wirtschaft - Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. - Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung - Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft - Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef - Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz - Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz - Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz - Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Porz) - Vertreter/in des City Centers Porz - Vertreter/in der Seniorenvertretung - Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: - moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH für die Verwaltung: - Bürgeramtsleitung Porz - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 3 - Stadtplanungsamt - Amt für Straßen und Verkehrstechnik - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. (2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesenheitsfall ernannt. (3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. (4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 von den Mitgliedsorganisationen, Vereinen und der Politik benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. (5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. 4 - Einberufung und Tagesordnung (1) Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertretung. 5 - Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte eingerichtet. (2) Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates und der Bezirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. 6 - Fragen aus der Bürgerschaft Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des noch in der Erarbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzenden verlängert werden. 7 - Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. (2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern 4 des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und ggf. den betroffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 8 - Tagungsmodalitäten (1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. (2) Der Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. (3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. (4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu geben. Die Tagesordnung muss spätestens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Beiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. (5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen spätestens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sitzung bei der Geschäftsführung vorliegen. (6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Bezirksvertretung Porz und/oder den Fachausschüssen des Rates zur Entscheidung vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. Es entscheidet die einfache Mehrheit. (7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert ebenfalls seine Vertreterin/seinen Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um die Vertretung sicher zu stellen. (8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des geschäftsführenden Amtes für Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur Erstellung der Niederschrift an jeder Sitzung teil. (9) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen Ausgestaltung und Organisation seiner Arbeit frei.
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