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Karneval wird in Köln gearbeitet

Alles ist anders: Karnevalstage sind normale Arbeitstage
Auch an Rosenmontag sind alle Dienstleistungen der Stadt verfügbar
Die Corona-Pandemie lässt den Kölner Karneval mit Umzügen, Feiern in Kneipen, Festsälen und auf der Straße auch in diesem Jahr nicht zu. Aufgrund des aktuellen Lockdowns und der gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt daher für die Beschäftigten der Stadt Köln an den Karnevalstagen 2021, anders als in den Vorjahren, folgende Dienstzeitenregelungen: Weiberfastnacht, 11. Februar 2021 sowie Rosenmontag, 15. Februar 2021, und Karnevalsdienstag sind reguläre Arbeitstage. Zu den gewohnten Öffnungszeiten können die Bürgerinnen und Bürger den vollen Umfang der städtischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
 
Ohne die Brauchtumsfeierlichkeiten an Rosenmontag entfällt der Grund für eine Dienstbefreiung bei der Stadtverwaltung. Als öffentliche Arbeitgeberin möchte die Stadt so auch ihren Respekt gegenüber den massiven Einschränkungen, Einschnitten und Sorgen zum Ausdruck bringen, von denen Arbeitnehmende und Unternehmen in Köln betroffen sind.
 
Um die hohen Leistungen und das große Engagement der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bewältigung der Corona-Pandemie anzuerkennen, werden Gespräche mit dem Gesamtpersonalrat geführt, um einen Ausgleichstag zu finden.

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