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FFP2 Pflicht

FFP2 Pflicht bei VRS Linien

Noch mehr Sicherheit für die Fahrgäste: FFP2-Pflicht im VRS
Verwendung von OP- und Stoffmaske, Halstuch oder Schal ist nicht mehr gestattet
Köln. Das neue Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind.

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