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Krankenversicherung für Unternehmer, Gründer, Selbstständige

Mindestbeitrag und Höchstbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Für viele junge

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Gründer scheint zunächst die private KV mit ihren niedrigen Grundbeiträgen verlockend, jedoch relativiert sich dies im Laufe der Zeit und bei näherer Betrachtung. Daher ist den Kleinunternehmern zu empfehlen weiterhin die gesetzliche KV zu nutzen und ggf. bei guten Gewinnen später dann die privaten Zusatzleistungen zusätzlich abzuschließen, das Gesundheitswesen ist inzwischen komplett vom Kapitalismus durchdrungen, alle Leistungen sind buchbar, wie im Warenhaus. Eine Veränderung dieses Systems wäre nur mit einer politisch-ökonomischen Revolution realisierbar. Die private KV entwickelt sich somit immer mehr zu einer Beamtenversicherung und somit ist sie bar jeder Grundlage, da gerade der Staat dann eigentlich dazu verpflichtet wäre die PKV zu übernehmen und seine Mitarbeiter selbst nach den Grundsätzen der GKV abzusichern. Von den KMU Unternehmern hängen ca. 800.000 in prekären Verhältnissen, diese Unternehmer und Unternehmerinnen stellen inzwischen neben den Alleinerziehenden und den Schulabbrechern eine Armutsrisikogruppe dar. Sie sind auch ein Bodensatz für hohe politische und ökonomische Unzufriedenheit. Oft gut ausgebildet, eloquent, hart arbeitend und wirtschaftlich in der Praxis geschult, bilden sie eine Art neues Proletariat. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse richtet sich nach dem Einkommen. Hierbei wird grundsätzlich bei Unternehmern von den realitätsfremden Politikern ein Einkommen von über 4.000 Euro monatlich angenommen. Typisch Politik des 21. Jahrhunderts, dass noch im vorglobalen Denken verhaftet ist und der Ansicht ist, ein Händler, ein Onlinehändler oder ein Hersteller muss ein Millionär sein. Das gilt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte, wie Freiberufler, Selbstständige und andere Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Selbstständige und Freiberufler können zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz beinhaltet die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Er liegt bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Hinzu kommt der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Zusatzbeitrag. Wer auf das Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag.
Bei der Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird das tatsächlich erzielte Einkommen zugrunde gelegt. Allerdings ist es nicht möglich, als Einkommen einen beliebig niedrigen Wert anzugeben. Selbst wer wenig oder gar nichts verdient, muss für ein fiktives Mindesteinkommen Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Sie finden hier eine Beitragstabelle. Im Jahr 2016 gelten folgende Werte:
Das Mindesteinkommen für sonstige freiwillig Versicherte in der GKV beträgt im Jahr 2016 968,33 Euro. Wer so eingestuft ist, zahlt im Jahr 2016 monatlich 137,57 Euro plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung.
Wer mehr verdient als das fiktive Mindesteinkommen, muss auf das gesamte Einkommen Krankenkassen-Beiträge zahlen. Schluss ist erst, wenn die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. 2016 liegt der Wert mit 4.237,50 Euro.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird üblicherweise davon ausgegangen, dass sie ein monatliches Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro im Jahr 2016 erzielen. Das trifft aber bei Weitem nicht immer zu. Einige Selbstständige und Freiberufler sind auch mit dem reduzierten Satz finanziell überfordert. In Ausnahmefällen und wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, ist daher eine noch günstigere Einstufung möglich. Näheres enthält eine Regelung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten.
Anmerkung 2019 wurden die Beiträge der gesetzlichen KV für KM Unternehmer und Unternehmerinnen spürbar gesenkt, die  porz-illu hat sich daran beteiligt auf das Problem aufmerksam zu machen. Allerdings wurde im Gegenzug angekündigt, dass nun eine Rentenversicherung verpflichtend wird, um der Altersarmut vorzubeugen. Die Beamten bleiben von der Novelle ausgenommen und sind auch in dieser Frage mit ihrer Pension privilegiert. Bleibt abzuwarten, ob die Rentenpflicht realistisch bezahlbar für die KMU ist oder ob diese nun in die lohnabhängige Beschäftigung gedrängt werden. Zudem bleibt die Frage, warum die Selbständigen ungleich behandelt werden, es Künstlern sehr viel einfacher gemacht wird mit der günstigeren Künstlersozialkasse.
Die Kapitalisierung der Freiberufe und der Kunst die im neuen Jahrtausend nach dem ende der Sowjetunion im Zuge der "Liberalisierung" Realität geworden ist, wurde in den Regelungen nicht nachvollzogen. Übersehen wurde,  dass diese Zweige inzwischen sehr fragwürdig gewinnausgerichtet sind und oft viel einträglicher sind als gewerbliche Betätigung. Eine Sonderbehandlung der verschiedenen Gruppen läßt sich kaum mehr mit der Ausrichtung begründen, es handelt sich um Vorrechte aus einer vergangenen Zeit.
Somit steht die Entscheidung an, die Unterwerfung unter die Kapitalisierung von Kunst, Medizin usw. revidiert  oder es sollte eine einheitliche Regelung mit den Gewerblichen gelten. Es würde dann nur unterschieden nach Gewinn. Die Geringverdiener in diesen Gruppen erhiehlten die Konditionen der Künstlerzozialkasse.

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